Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Durchführung
von Seminaren, Tagungen, Arbeitskreisen und Führungs-
foren in der EBZ-Akademie

 

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Durchführung der folgenden Bildungsmaßnahmen: Seminare, Tagungen, Arbeitskreise und Führungsforen (nachfolgend „Bildungsmaßnahmen“ genannt) der EBZ-Akademie für Weiterbildung, EBZ – Europäisches Bildungszentrum der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, Springorumallee 20, 44795 Bochum (nachfolgend auch „Veranstalter“ oder „EBZ“ genannt).

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht für Lehrgänge und Fernlehrgänge. Für die Lehrgänge und Fernlehrgänge gelten die Regelungen des zwischen Veranstalter und Teilnehmer gesondert zu schließenden Lehrgänge und Fernlehrgänge.

(2) Etwaige abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht anerkannt, es sei denn, der Veranstalter stimmt diesen schriftlich ausdrücklich zu.

2. Anmeldung

Die Anmeldung für die Bildungsmaßnahme ist verbindlich. Der Vertrag über diese Bildungsmaßnahmen kommt zustande, sobald der Teilnehmer die Rechnung bezahlt hat.

3. Zulassungsvoraussetzungen

(1) An den Bildungsmaßnahmen des Veranstalters kann jeder Interessent teilnehmen, – vorausgesetzt die maximale Teilnehmerzahl ist noch nicht erreicht – der die in der Produktbeschreibung der jeweiligen Bildungsmaßnahme genannten Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.

(2) Der Veranstalter ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, zu überprüfen, ob der jeweilige Interessent die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Hierzu hat der Interessent auf Verlangen des Veranstalters die erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Erfüllt der Interessent die Teilnahmevoraussetzungen nicht, ist der Veranstalter berechtigt, die Anmeldung abzulehnen.

(3) Unabhängig davon, ob der Veranstalter von seinem Recht auf Überprüfung der  Zulassungsvoraussetzungen Gebrauch macht, ist der Teilnehmer auch bei Nichtvorliegen der Zulassungsvoraussetzungen zur Zahlung der Gebühren für die jeweilige Bildungsmaßnahme  verpflichtet und zur Teilnahme an der Bildungsmaßnahme berechtigt, sobald der Veranstalter die Anmeldung zu der jeweiligen Bildungsmaßnahme schriftlich bestätigt hat.

4. Durchführung

(1) Die Bildungsmaßnahme wird entsprechend den veröffentlichten Produktbeschreibungen der jeweiligen Bildungsmaßnahme, den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und den anerkannten Regeln der Technik durchgeführt.

(2) Der Veranstalter behält sich den Wechsel von Referenten und/oder eine Verlegung des Veranstaltungsorts innerhalb des Stadtgebiets Bochum bzw. geringfügige Änderungen im Programmablauf vor, sofern dies aus organisatorischen Gründen erforderlich ist und das Ziel der Bildungsmaßnahme hierdurch nicht grundlegend verändert wird. Ein Anspruch auf Veranstaltungsdurchführung durch einen bestimmten Referenten bzw. an einem bestimmten Veranstaltungsort besteht insofern nicht.

(3) Inhaltliche Änderungen, durch die das Ziel der jeweiligen Bildungsmaßnahme verändert wird, sind zulässig, wenn sie mit Zustimmung oder auf Verlangen der Stellen (z.B. der IHK) erfolgen, die für die Anerkennung der angestrebten Abschlüsse zuständig sind.

5. Pflichten des Teilnehmers

Der Teilnehmer verpflichtet sich, der am Veranstaltungsort geltenden Hausordnung, den Anweisungen der Lehr- bzw. Ausbildungskräfte sowie der Beauftragten des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen Folge zu leisten sowie alles zu unterlassen, was der ordnungsgemäßen Durchführung der Bildungsmaßnahme entgegenstehen könnte.

6. Urheberrechte

Die dem Teilnehmer ausgehändigten Unterlagen, Software und andere für Lehrgangszwecke überlassenen Medien sind urheberrechtlich geschützt.
Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der ausgehändigten Materialien – auch auszugsweise – ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Veranstalters gestattet.

7. Stornierung

Eine Stornierung Ihrer Anmeldung bedarf der Schriftform und ist zu adressieren an das EBZ – Europäisches Bildungszentrum der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, Springorumallee 20, 44795 Bochum.

 

Bei einer Stornierung bis zwei Tage vor Beginn der jeweiligen Bildungsmaßnahme beträgt die Stornogebühr für Tagungen, Kongresse, Foren, Arbeitskreise und Seminare 50%.
Erfolgt die Stornierung zwei Tage vor der Veranstaltung selbst oder nimmt der Teilnehmer ohne Abmeldung nicht teil, wird die volle Teilnahmegebühr erhoben.

Nach vorheriger schriftlicher Mitteilung an den Veranstalter (zu adressieren an: EBZ – Europäisches Bildungszentrum der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, Springorumallee 20, 44795 Bochum), können für angemeldete Teilnehmer Vertreter entsendet werden.

8. Widerrufsbelehrung (nur für Verbraucher)

Das nachfolgende Widerrufsrecht gilt nur für Verbraucher. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Widerrufsrecht:
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, Email) widerrufen.
Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
EBZ – Europäisches Bildungszentrum
der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft,
Springorumallee 20
44795 Bochum
E-Mail:   akademie@e-b-z.de
Telefax:  0234 9447 599

Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Ende der Widerrufsbelehrung

9. Zahlungsbedingungen

(1) Die Teilnahmegebühr wird mit Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig. Die Zahlung erfolgt unter Angabe der Rechnungsnummer und der Kundennummer auf das in der Rechnung genannte Konto des Veranstalters.

(2) Im Falle des Verzugs sind rückständige Rechnungsbeträge mit 5%-Punkten über dem Basiszinssatz nach §§ 247 Abs. 1 und 288 Abs. 2 BGB zu verzinsen.

(3) Befindet sich der Vertragspartner mit Zahlungen im Verzug, kann der Veranstalter für jede Mahnung eine Mahngebühr in Höhe von 10,00 € erheben. Für die den Verzug erst begründende erste Mahnung gilt dies nicht. Dem Vertragspartner bleibt bezüglich der Mahngebühr der Nachweis unbenommen, ein Schaden sei nicht entstanden oder wesentlich niedriger als der pauschalierte Schadensersatzanspruch des Veranstalters.

(3) Der Teilnehmer kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder vom Veranstalter unbestrittenen Forderungen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes gegenüber dem Veranstalter ist der Teilnehmer nur insoweit befugt, als sein Anspruch auf demselben Vertragsverhältnis
beruht.

10. Ratenzahlung

Für die jeweilige Bildungsmaßnahme können der Veranstalter und der Teilnehmer durch gesonderte Vereinbarung Ratenzahlungen vereinbaren.

11. Terminabsage durch den Veranstalter

Der Veranstalter behält sich vor, wegen mangelnder Teilnehmerzahlen oder der Erkrankung von Lehrkräften sowie sonstigen Störungen im Geschäftsbetrieb, die vom Veranstalter nicht zu vertreten sind, angekündigte oder begonnene Bildungsmaßnahmen abzusagen. In einem solchen Fall werden Sie umgehend benachrichtigt. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Falle erstattet.

12. Erfüllungsort/Gerichtsstand

Ist der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Bochum.

14. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Stand: 17.11.2011

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